Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Dk-Lok GmbH

 

§1        Allgemeine Bedingungen

Für alle Angebote und Verkäufe gelten die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur bindend, als sie unseren Verkaufsbedingungen nicht entgegenstehen oder von uns ausdrücklich anerkannt sind. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden bleiben ohne unsere schriftliche Zustimmung unwirksam.

 

§2        Verbindlichkeiten von Angeboten

Angebote sind freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ändern sich während der Bindefrist die Angebote unserer Zulieferer, so gilt die Bindefrist als nicht vereinbart.

 

 §3        Lieferung und Lieferverzug

Lieferfristen gelten nur als Ungefähre. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse gehindert werden, die uns oder unsere Zulieferanten betreffen, und hätten abwenden können, wie z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innerer Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Betriebsstörungen, so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Sollte uns die Lieferung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar werden, oder sollten einer oder mehrere Lieferanten wegen der Behinderung zurücktreten, so können wir vom Vertrage zurücktreten. Das gleiche Recht hat der Besteller, wenn ihm die Annahme wegen Verzögerung nicht zumutbar ist. Weitergehende Rechte des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten vom Kunden zu erheben und nach Ablauf einer dem Besteller mitgeteilten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit verlängerter Frist zu beliefern.

Je nach dem Umfang des Auftrages besteht das Recht zu Teillieferungen. Konstruktions- und Formänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in seiner Funktion nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist.

 

§4        Preise

Die im Angebot enthaltenen Preise beinhalten die Lieferung frei Haus einschließlich der Verpackung und Transportversicherung zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt frei Haus soweit der Auftragswert ohne MwSt. den Betrag von € 250,- übersteigt. Bei einem Auftragswert unter € 250,- werden ein Verpackungs – und Versandpauschale lt. Auftragsbestätigung erhoben. Die Preise können geändert werden  bei Bekanntgabe von Änderungswünschen durch den Besteller. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie die Währungsparitäten, Zoll- und Einfuhrgebühren. Preisänderungen sind daneben zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Bei einer Lieferung innerhalb von Monaten gilt der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.

 

§5        Zahlungsbedingungen

Alle Lieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei unserer Zahlstelle zu bezahlen. Teillieferungen, sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder auf Grund fehlender räumlicher bzw. technischer Voraussetzungen vom Besteller verzögert, so erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft. Kommt der Käufer mit Zahlungen in Rückstand, so kann der Verkäufer unbeschadet der Rechte aus Eigentum nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verzugszinsen werden mit 2 Prozent p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet zzgl. Der Mehrwertsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringer Belastung nachweist.

Die Aufrechnung des Bestellers mit anderen als von uns unbestritten oder rechtkräftig festgestellten Gegenansprüchen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist für alle möglichen Fälle ausgeschlossen. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsrückstand können wir unbeachtet weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen, sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. In einem solchen Fall sind wir auch berechtigt, ohne jede Entschädigungspflicht, bei Aufrechterhaltung unserer Ansprüche auch aus Teillieferungen vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn der Besteller nicht innerhalb einer gesetzten Frist ausreichende Sicherheiten leistet.

 

§6        Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Auslieferung des Liefergegenstandes durch uns oder einen von uns beauftragten Lieferanten oder das Herstellerwerk auf den Besteller über. Das gilt auch für Teillieferungen und dann, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

 

§7        Mängelrügen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach dem erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als angenommen.

 

§8        Gewährleistung

An Eigenschaftszusicherungen im Sinne von § 463 Abs. 1 BGB sind wir nur gebunden, sofern sie schriftlich erfolgen. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Für Gegenstände, die von Unterlieferanten bezogen wurden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Garantiebedingungen der Herstellerfirmen. Die Gewähr geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile. Ersetzen wir beanstandete Teile, so fallen Letztere in unser Eigentum. Hat der Besteller oder hat ein Dritter Änderungen an der Kaufsache vorgenommen, erlischt jeglicher Anspruch auf Gewährleistung.

 

§9        Haftung

Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleichgültig auf welcher Rechtgrundlage gestützt, bestehen nur in den Fällen der §11, Nr.7 AGBG bei grobfahrlässiger Vertragsverletzung, §11, Nr.8b AGBG bei Verzug und Unmöglichkeit, soweit diese von uns grobfahrlässig verschuldet wurden, §11, Nr. 9 AGBG beim Interessewegfall des Bestellers bei unserem Teilverzug und unserer Teilunmöglichkeit, soweit diese grobfahrlässig verschuldet sind. Bei falsch zugesicherten Eigenschaften haften wir nur wegen grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus besteht auch in diesen Fällen Anspruch auf Ersatz des sogenannten mittelbaren bzw. Mangelfolgeschadens nur, soweit dieser bei Vertragsabschluß von uns vorhersehbar bzw. bei der Zusicherung ins Auge gefasst war. §276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Beziehen sich Schadensersatzansprüche des Bestellers auf das Verhalten unserer nicht leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, haften wir lediglich wegen Vorsatz.

Jede Haftung von uns, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage der Besteller einen Anspruch geltend macht, ist jedoch für den einzelnen Reklamationsfall auf 500.000€ beschränkt. Dieser Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt auch für eine etwaige persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter, nicht jedoch in Fällen in denen auf der Grundlage des Produkthaftungsgesetztes für Personen oder private Sachschäden gehaftet werden muss.

 

§10       Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an sämtlichen von uns gelieferten Kaufgegenständen das Eigentum vor, bis der Besteller sämtliche, auch die künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbindung, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrent Saldo bezahlt hat. Etwaige Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur zahlungshalber, alle Spesen gehen zu Lasten des Bestellers und ohne unsere Verpflichtung zu Wahrnehmung von Wechsel- und scheckmäßigen Rechten. Dementsprechend bleibt auch unser Eigentumsanspruch bis zur Einlösung des Wechsels oder Schecks bestehen. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung von Vertragsgegenständen nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Veräußerungsvertrag auf den Verkäufer übergeht. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsgegenstände ist der Besteller nicht berechtigt. Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen neben unserem Eigentum an Vorbehaltsgegenständen auch die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über. Bei der Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Waren steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien. Erlischt unser Eigentum durch die Verbindung oder Verarbeitung unserer Waren mit der anderen Sache, so überträgt uns der Besteller schon jetzt die ihm zustehende Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Werte und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

Weiterhin ist der Besteller verpflichtet uns von Pfändungen der Kaufgegenstände und/oder der abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüche, die Dritte bezüglich der Kaufgegenstände erheben, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändung ist uns gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass der in den vorliegenden Bedingungen vereinbarte Eigentumsvorbehalt noch besteht und dass die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die den hier vereinbarten Eigentumsvorbehalten unterliegen. Sind Forderungen gepfändet so ist an Eidesstatt zu versichern, dass es sich um Forderungen handelt, die aus dem Verkauf von Vorbehaltsgegenständen entstanden sind. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Vorbehaltsgegenstände und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.

Die durch die Geltendmachung unserer Rechte entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 25 Prozent, so werden wir insoweit auf schriftliches Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

 

§11       Wiedereinlagerungsgebühr

Unsere Waren sind vom Umtausch in jedem Fall ausgeschlossen. Sollte im Ausnahmefall eine Rücknahme der gelieferten Ware zwischen uns und dem Besteller vereinbart werden, so ist vom Besteller eine Wiedereinlagerungsgebühr, die unsere Aufwendungen abdeckt, in Höhe von mindestens 15 Prozent, höchstens aber 50 Prozent des Rechnungsbetrages zu bezahlen. Die Rücknahme von Spezialteilen, die auf Kundenwunsch gefertigt wurden, ist aus geschlossen.

 

§12       Allgemeines

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Der Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung auf Dritte übertragen.

Erfüllungsort ist Bruchsal.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist Bruchsal. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage unbekannt ist.

Auf diesen Vertrag ist Deutsches Recht anwendbar.


Information zur Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter folgendem Link erreichen: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.


Dk-Lok GmbH